Umsetzung von Maßnahmen und Einzelprojekten im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen 2020 bis 2025 (ÖAP)
Land
Hessen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen des hessischen Ökoaktionsplans umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind grundsätzlich natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz des Unternehmens in Hessen sowie für die Umstellungsprämie im Rahmen des Programmbereichs ?Teilnahme von Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an anerkannten Qualitätsregelungen? Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der landwirtschaftlichen Primärproduktion, für den Programmteil ?Nachhaltige landwirtschaftliche Betriebe? im Programmbereich ?Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen? KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die hierfür vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) ausgewählt wurden, sowie für den Programmteil ?Forschung und Entwicklung? Forschungs- und Entwicklungsdienstleistende einschließlich Universitäten und Hochschulen sowie vom Land anerkannte ?Ökomodellregionen?. Begünstigte der geförderten Maßnahmen sind KMU des Agrarsektors. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen zu den Zielsetzungen hessischer Agrarpolitik beitragen, das bedeutet, den Anteil regionaler Wertschöpfung durch marktorientierten Ökolandbau sowie weitere besonders nachhaltige Formen der Landwirtschaft zu erhöhen. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 20 Jahren für geförderte Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen und von 8 Jahren für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte einhalten. Bitte beachten Sie darüber hinaus die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.