Umweltstationen
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Bayern · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Umweltstation Bildungsarbeit im Sinn einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB) anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern (zum Beispiel Kommunen, kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützig anerkannte Organisationen), sofern sie Träger einer anerkannten Umweltstation sind. Die Förderung von Umweltstationen ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert. Die Bildungsangebote Ihrer Umweltstation müssen am Leitbild einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ausgerichtet sein, faktisches Wissen zur Nachhaltigkeit vermitteln sowie Fähigkeiten und Kompetenzen fördern, um eine gesellschaftliche Transformation zur Nachhaltigkeit aktiv mitzugestalten. Ihre Umweltstation muss staatlich anerkannt sein. Dazu muss sie unter anderem folgende Kriterien erfüllen: Sie stellen sicher, dass das Bildungs- und Leistungsangebot Ihrer Umweltstation kontinuierlich im Verlauf eines Jahres für die Öffentlichkeit nutzbar ist. Ihre Umweltstation verfügt über ein ausführliches und aussagekräftiges pädagogisches Konzept, um hochwertige BNE zum Beispiel in Form von Seminaren, Tagungen, Exkursionen, Ausstellungen und weiterer zielgruppen- und milieuorientierter Veranstaltungen anzubieten. Die Bildungsarbeit Ihrer Umweltstation muss in ihrem Themen- und Zielgruppen-Bezug sowie hinsichtlich Veranstaltungsformaten ein möglichst breites Spektrum anbieten. Sie streben an, auf dem gesamten Gelände Ihrer Umweltstation einen möglichst barrierefreier Zugang zu Umweltbildungselementen und Infostellen einzurichten. Nicht gefördert werden Umweltstationen beziehungsweise die von ihr durchgeführten Veranstaltungen, die von der Scientology -Organisation, vergleichbaren Sekten oder anderen ideologisch geprägten Institutionen (mit-)getragen, (mit-)organisiert oder umgesetzt werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.