Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse
Land
Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von arbeitslosen und auch von beschäftigten Menschen zu Fachkräften sowie zur Verbesserung der Fachkräftesicherung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften, das sind im Fall von Arbeitslosenprojekten und Weiterbildungsprojekten Bildungsträger in dieser Rechtsform, mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie und gegebenenfalls Ihre Kooperationspartner müssen Ihre fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Projekts beziehungsweise Ihre Erfahrung nachweisen. Wenn Sie ein Strukturprojekt oder ein Arbeitslosenprojekt durchführen, müssen Sie eine Stellungnahme des zuständigen Regionalen Fachkräftebündnisses vorlegen (das gilt nicht bei Förderaufrufen). Bei Projekten zur Fachkräftesicherung muss die Region, bei Arbeitslosenprojekten und Weiterbildungsprojekten der Wohnsitz der Teilnehmenden oder der Ort der Durchführung des Projekts normalerweise in dem Programmgebiet ( ?Übergangsregionen? oder ?stärker entwickelte Regionen?) liegen, für das Sie die Förderung beantragen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen. Sie müssen die Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen. Keine Förderung erhalten Sie für einzelbetrieblich ausgerichtete Weiterbildungsprojekte, unternehmensspezifische Schulungen, Schulungen von eigenen Produkten sowie betriebsspezifisches Coaching und Unternehmensberatung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.