Fördermelder

Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum

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Schleswig-Holstein · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband, Amt oder Zweckverband engagementfreundliche kommunale Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Engagementstrategie des Landes Schleswig-Holstein entwickeln und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein. Diese können die Fördermittel an einen Verein, Verband oder eine andere rechtsfähige Organisation ganz oder teilweise weiterleiten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projekts nicht bereits an anderer Stelle aberechnen. Sie müssen für die Durchführung der Maßnahmen ein regionales Engagementkonzept vorlegen. Ihre angestellten Fachkräfte müssen über eine Qualifikation verfügen, die für die Wahrnehmung der Aufgaben geeignet ist. Sie müssen im Rahmen der Engagementstrategie Schleswig-Holstein mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung zusammenarbeiten (beispielsweise Fortbildungsplanung, Vernetzung, Arbeitsgruppen). Sie sind verpflichtet, an kommunalen Werkstattveranstaltungen teilzunehmen. Sie müssen normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben leisten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.