Fördermelder

Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen)

Bund

Bundesweit · BundesweitArbeitZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen und der Integration ausländischer Fachkräfte beraten und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kammerorganisationen (insbesondere Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Kammern der Freien Berufe) sowie andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung beziehungsweise Unterstützung des dualen Ausbildungssystems ausgerichtet ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Beratungen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU . Es werden regelmäßig Vollzeit-Stellen für Beraterinnen und Berater gefördert. Ihre Beraterinnen und Berater dürfen nicht in Bereichen tätig werden, aus denen sich Interessenkonflikte zu der geförderten Beratung ergeben. Sie können die Qualifikationen und Kenntnisse Ihrer Beraterinnen und Berater nachweisen. Ihre Beraterinnen und Berater dürfen neben der geförderten Tätigkeit keine Projekte durchführen, die ein vergleichbares Ziel verfolgen und aus Bundes- oder Landesprogrammen gefördert werden (zum Beispiel JOBSTARTER). Organisationen der Wirtschaft müssen bei Antragstellung die Gemeinnützigkeit belegen. Hierzu müssen Sie eine Bescheinigung des für Ihre Organisation zuständigen Finanzamtes vorlegen. Auch müssen Sie Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten auf Nachfrage durch geeignete Unterlagen nachweisen. Von der Förderung ausgeschlossen sind, mit Ausnahme der Kammern, Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt beteiligt ist, Universitäten und Fachhochschulen, deren Institute und Einrichtungen, Stiftungen und Volkshochschulen sowie kommunale Wirtschaftsförderer und kirchliche Organisationen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.