Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie investive Vorhaben zur Modernisierung der infrastrukturellen Ausstattung in staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen sich thematisch in die Regionale Innovationsstrategie 2021?2027 für das Land Mecklenburg-Vorpommern (RIS) einordnen lassen, das bedeutet, den dort bezeichneten Aktionsfeldern oder Querschnittstechnologien zugeordnet werden können. Bitte beachten Sie: Bei Vorhaben zum Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur muss die Forschungsinfrastruktur die Innovationsbedarfe der regionalen Wirtschaft berücksichtigen und die Nutzung im Rahmen konkret angestrebter Forschungskooperationen mit Unternehmen, vor allem KMU aus Mecklenburg-Vorpommern, vorsehen. Bei Vorhaben zur Einführung moderner Medizintechnologie muss die Infrastruktur der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Medizin-Technologien oder der Durchführung ?Neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUBs)? im Bereich der universitätsmedizinischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern dienen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.