Waldumweltmaßnahmen
Land
Thüringen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die dem Erhalt und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in den Waldlebensräumen der NATURA-2000-Gebiete und in traditionell bewirtschafteten Wäldern dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und jurstische Personen des privaten und offentlichen Rechts als Besitzerinnen oder Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer oder berechtigte Besitzerin oder berechtigter Besitzer der begünstigten Flächen sein. Forstbetriebe ab 50 Hektar Forstbetriebsfläche müssen die für die Förderung relevanten Informationen aus einem Waldbewirtschaftungsplan, Forsteinrichtungswerk oder Forstbetriebsgutachten vorlegen. Bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen ist die Größe des angeschlossenen Einzelbetriebs maßgeblich. Bitte beachten Sie außerdem die speziellen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.