Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Selbsthilfe befähigen, ihnen im Alltag zur Seite stehen oder Ehrenamtliche unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Anbieter, die Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 3 der Pflege-Betreuungs-Verordnung gründen und durchführen, sofern sie nicht unmittelbarer Bestandteil der Landesverwaltung sind, Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen, die Angebote gründen und durchführen, wenn sie keine Gruppen im Sinne des § 10 der Pflege-Betreuungs-Verordnung sind, Vereine oder Verbände als Träger von Modellprojekten, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen Pflege, die Selbsthilfegruppen gründen oder in ihrer Tätigkeit begleiten; die Selbsthilfekontaktstellen Pflege können die Zuwendung an die von ihnen initiierten und betreuten Selbsthilfegruppen nach Nummer 2.4 Buchstabe a weiterleiten, mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen. Je nach Förderbereich muss Ihr Vorhaben dazu dienen, folgende Ziele umzusetzen: Pflegebedürftige Personen erhalten bedarfsorientierte, qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Hilfsangebote und werden darin unterstützt, selbstbestimmt und teilhabeorientiert so lange wie möglich im eigenen Haushalt und im vertrauten sozialen Umfeld zu leben. So können sie soziale Kontakte aufrechterhalten und den Alltag möglichst lange selbstständig bewältigen. Pflegende Angehörige oder andere nahestehende Personen erhalten Beratung, Unterstützung und werden gezielt entlastet. Eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur etabliert sich und entwickelt sich weiter. Die Maßnahmen zur Weiterentwicklung werden qualitätsorientiert umgesetzt. Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen werden initiiert und gefördert. Im Einzelfall ist ein Einvernehmen zwischen der Sozialagentur Sachsen-Anhalt und den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen-Anhalt oder dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. notwendig. Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Vorhaben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.