Fördermelder

Wiederaufbau nach Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihnen Schäden durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 in bestimmten Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Aufbauhilfen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Selbstständige, Unternehmen, Landwirtinnen und Landwirte, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Schäden und Einkommenseinbußen müssen in direktem Zusammenhang mit dem Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 stehen. Ihr Schaden und die förderfähigen Kosten müssen, wenn keine Schadensversicherung besteht, durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Sie müssen für Maßnahmen an öffentlicher Infrastruktur Projektdatenblätter erstellen, die in Wiederaufbauplänen geführt werden. Ihre technischen Anlagen zur Energie- und Wärmeversorgung müssen für die Zukunft hochwassersicher installiert werden. Sie bekommen keine Förderung bei Verstoß gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in Überschwemmungsgebieten, für Schäden, die normalerweise durch zumutbare Eigenleistung beseitigt werden können, bei Wertminderungen am Privatvermögen, Verdienstausfall aus abhängiger Beschäftigung und anderen mittelbaren Schäden, bei Schäden an und in Gärten von privat genutzten Wohngebäuden. Sie bekommen keine Förderung für Schäden an Gebäuden, die ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet worden sind, nicht nutzbar waren, ausgenommen Gebäude, die noch im Bau oder sich in der Wiederherstellung befanden, zum Rückbau vorgesehen waren. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe eine Insolvenz vorlag (Ausnahmen: Sanierung in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder bestätigter Insolvenzplan), die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben, die den Geschäftsbetrieb nicht oder nicht in Nordrhein-Westfalen wiederaufnehmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.