Wiederaufbau RLP 2021 ? Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für den nachhaltigen Wiederaufbau bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse sowie nichtkommunale Träger von Bildungs-, Sport-, Gesundheits- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen. Eine Weiterleitung der Förderung ist auch möglich an Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, soweit sie Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss Teil eines Maßnahmeplans Ihres Landkreises sein. Sie weisen die Schadenskausalität sowie die Notwendigkeit der Wiederherstellung nach. Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens werden bauliche und technischen Normen eingehalten. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem mittelbare Schäden, beispielsweise Umsatzausfälle, sonstige bei Gelegenheit des Wiederaufbaus vorgenommene Verbesserungen, soweit diese über den Stand der Technik hinausgehen, Vergrößerungen oder Erweiterungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.