Wiederaufbau RLP 2021 ? Land- und Forstwirtschaft und Weinbau
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine land-, forst- oder weinbauliche Fläche bewirtschaften und Ihnen Schäden und/oder Einkommensverluste durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sofern sie Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dingliche Nutzungsberechtigte, Besitzerinnen und Besitzer oder Pächterinnen und Pächter land- oder forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich Sonderkulturflächen sind. Hierzu zählen auch die Aquakultur, Binnenfischerei, Imkerei und Wanderschäferei, Sonderkulturbetriebe, insbesondere Weinbaubetriebe, sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Betriebssitz liegt im Landkreis Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel oder in der kreisfreien Stadt Trier. Die Schäden müssen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit Naturkatastrophe vom 14.7.2021 und 15.7.2021 stehen. Sie bekommen keine Förderung für Schäden an Gebäuden, die zum Zeitpunkt des Schadensereignisses nicht nutzbar waren, die bei Eintritt der Naturkatastrophe zum Rückbau vorgesehen waren. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe eine Insolvenz vorlag (Ausnahmen: Sanierung in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder bestätigter Insolvenzplan). die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.