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Wiederaufbau RLP 2021 ? Unternehmen und Freie Berufe

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Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihnen als Selbstständige und Selbstständiger, als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler Sachschäden oder Einkommenseinbußen durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Selbstständige, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe und, sofern sie dem europäischen Beihilferecht unterliegen, private und öffentliche Infrastrukturbetreiber und -eigentümer sowie sonstige private und öffentliche Träger im Bereich der Energie-, Wasser- und Telekommunikationswirtschaft sowie der Eisenbahninfrastruktur, Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen im Sinne des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur?, Wohnungsunternehmen, gewerbliche Vermieter von Wohnraum, wenn sie den wirtschaftlichen Schaden aufgrund ihrer Stellung als Eigentümer oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung tragen oder Einkommenseinbußen erleiden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Betriebsstätte liegt im Landkreis Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel oder in der kreisfreien Stadt Trier. Die Schäden an Ihrer Betriebsstätte oder die Unterbrechung Ihrer Geschäftstätigkeit und die damit verbundenen Einkommenseinbußen müssen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit Naturkatastrophe vom 14.7.2021 und 15.7.2021 stehen. Eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Gemeinde liegt vor. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, bei denen zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe eine Insolvenz vorlag (Ausnahmen: Sanierung in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder bestätigter Insolvenzplan). die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben, die nach der Bewilligung der Hilfen ihren Geschäftsbetrieb nicht wieder in Rheinland-Pfalz aufnehmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.