Wiedereinstiegsstipendien
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Sachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie nach Beendigung der Elternzeit Ihr Studium wieder aufnehmen oder in Ihren akademischen Beruf wieder einsteigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt für Stipendien zum Abschluss der Promotion oder Habilitation sind Personen mit Hochschulabschluss sowie Promovierte und für Stipendien zum Wiedereinstieg promovierter Frauen nach qualifizierter beruflicher Tätigkeit sind promovierte Wissenschaftlerinnen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für ein Stipendium zum Abschluss der Promotion oder Habilitation müssen Sie bei einem Antrag auf ein Promotionsstipendium mindestens die Gesamtnote ?gut? in dem vorangegangenen Hochschulgrad nachweisen, Sie dürfen das 37. Lebensjahr nicht überschritten haben, bei einem Antrag auf ein Habilitationsstipendium ?magna cum laude? in der vorangegangenen Promotion nachweisen, Sie dürfen das 42. Lebensjahr nicht überschritten haben, die wissenschaftliche Qualifizierung aufgrund familiärer Verpflichtungen mindestens 9 Monate unterbrochen haben. Für die Förderung zum Wiedereinstieg promovierter Wissenschaftlerinnen müssen Sie eine wissenschaftliche Qualifikation durch mindestens die Gesamtnote ?magna cum laude? in der Promotion vorweisen, eine mindestens 3-jährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs vorweisen sowie ein ernstes Interesse für eine Berufung an einer Hochschule nachweisen. Zudem dürfen Sie das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.