Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014?2020
Land
Saarland · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) im Saarland Ihr Eigenkapital stärken und einen Bankkredit für Investitionen aufnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachrangdarlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Sie sind antragsberechtigt als kleines und mittleres Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen, Freiberuflerin und Freiberufler, Existenzgründerin und Existenzgründer sowie als Nachfolgeunternehmen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben im Saarland durchführen, die betrieblichen Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen, einen erschwerten Zugang zu Fremdkapital infolge fehlender Sicherheiten haben und/oder eine ungenügende Eigenkapitalausstattung besitzen. Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein und einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. Außerdem muss es einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen, dessen Umsetzung eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und der Wirtschaft insgesamt erwarten lässt. Zudem müssen Sie die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens gesichert haben. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Nicht gefördert werden der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Ablösungen und Umschuldungen, sogenannte ?In-Sich-Geschäfte?, Schuldzinsen, Mehrwertsteuer sowie Beiträge in Form von Sachleistungen, zum Beispiel Eigenleistungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.