Fördermelder

Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer

Land

Brandenburg · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte zur Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen einschließlich der staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sowie wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Technologiepolitik des Landes umsetzen und förderfähige Maßnahmen durchführen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung Ihren Sitz, mindestens jedoch eine Niederlassung im Land Brandenburg haben. Sie dürfen im Rahmen der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig werden und müssen wirtschaftliche Tätigkeiten streng von nicht wirtschaftlichen trennen. Die Förderung darf nicht zu einer mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen. Ihr Projekt soll höchstens 36 Monate dauern. Sie müssen in Ihrem Projekt die Aspekte Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.