Fördermelder

Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Land

Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau unternehmerisch genutzter Elektromobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU und selbstständig Tätige, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Unternehmen und selbstständig Tätige oder Tätiger mit Taxikonzession erhalten Sie die Förderung auch für PKW der Fahrzeugklasse M1 oder M2 als E-Inklusionstaxi. Wenn Sie durch die Förderung aus dem Programm SolarPLUS einen Stromspeicher (Modul C) und/oder Sonderanlagen-Boni (Modul D1, D2, D3) erhalten haben, können Sie die Förderung erhalten. Sie müssen mindestens ein überwiegend gewerblich, gemeinnützig oder freiberuflich genutztes reines Batterie-Elektro-Fahrzeug, Brennstoffzellen-Fahrzeug oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug und/oder Ladeinfrastruktur anschaffen. Für den Bereich Potenzialberatung/Realisierungsberatung: Sie können sich in den Bereichen Personen-, Dienstleistungs- und Gütermobilität mit einem direkten Bezug zur gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit oder zum betrieblichen Mobilitätsmanagement beraten lassen. Sie können höchstens eine geförderte Potenzial- und eine Realisierungsberatung in Anspruch nehmen. Die Beratung erfolgt durch ein von der IBB Business Team GmbH autorisiertes Beratungsunternehmen. Für den Bereich Anschaffung und die Umrüstung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen: Es handelt sich um ein Fahrzeug mit einem Antrieb basierend auf einem elektrischen Batteriespeicher, einer Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie, PKW der Klasse M1 und M2 werden ausschließlich für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession zur Nutzung als Taxi und nur als rein batterieelektrische Fahrzeuge gefördert. Umrüstungsmaßnahmen zum Inklusionstaxi werden bei Fahrzeugen mit einer zurückliegenden Zulassung von maximal 24 Monaten und einer Laufleistung bis zu 100.000 Kilometern gefördert. Für den Bereich Ladeinfrastruktur: Sie müssen die Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Berlins errichten und betreiben. Den Strom für den Betrieb der Ladeinfrastruktur müssen Sie mit der Inbetriebnahme zu 100 Prozent aus regenerativen Energien beziehen. Für die Nutzung der Ladeinfrastruktur dürfen Sie höchstens ein kostendeckendes Entgelt erheben. Sie dürfen durch Einnahmen aus der Nutzung keine Gewinne erzielen. Für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen Sie eine Zweckbindungsfrist von 12 Monaten einhalten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.