Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)
Land
Thüringen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Informationsveranstaltungen und Bildungsvorhaben planen, mit denen die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raumes gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, die Bildungsvorhaben oder Informationsveranstaltungen organisieren und durchführen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Bildungseinrichtung muss über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen. Dessen Eignung müssen Sie in Ihrem Antrag nachweisen. Sie müssen Ihr Vorhaben in Thüringen durchführen. Abweichend davon können Betriebsaustausche und -besuche auch außerhalb von Thüringen durchgeführt werden. An Ihrem Vorhaben müssen in der Regel mindestens 8 Personen teilnehmen, die ihre Arbeitsstätte in Thüringen haben. Für jeden Teilnehmenden weniger kann die Förderung um jeweils 15 Prozent gekürzt werden. Bei Betriebsaustauschen und -besuchen kann es sich auch um Personen handeln, die eine Waldfläche in Thüringen besitzen. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Für die einzelnen Förderbereiche gelten darüber hinaus spezifische Voraussetzungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.