Zuschüsse für Familienferienreisen
Land
Brandenburg · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine Familienferienreise mit Kindern in eine Familienferienstätte oder eine andere geeignete Einrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Sie als Familie mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Förderfähig sind alle Lebensformen des privaten Zusammenlebens mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Gefördert werden nur Familienmitglieder mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Brandenburg. Ihr Aufenthalt am Ferienort soll mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen betragen. Es muss sich um ein Ferienquartier handeln, das als Beherbergungsbetrieb oder Ferienunterkunft betrieben wird. Dazu zählen auch gemietete Wohnwagen, Wohnmobile oder Zeltplätze. Ausgeschlossen sind Unterkünfte bei Verwandten, in einer privaten Wohnung oder mit privaten Wohnwagen beziehungsweise Wohnmobilen. Ihr monatliches Einkommen darf 150 Prozent der pauschalierten Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes (zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung) nicht überschreiten. Eine Einkommensprüfung entfällt, wenn Sie im Monat der Antragstellung oder im Vormonat Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und/oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.