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Zuschüsse zur Beschäftigung von Innovationsfachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft

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Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen in Berlin eine Universitäts- oder Fachhochschulabsolventin oder einen Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen einstellen wollen, um innovative Projekte in Ihrem Betrieb voranzubringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt technologieorientierte, rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU oder als KMU der Sozialen Ökonomie mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin. Als nicht technologieorientiertes, rechtlich selbstständiges KMU sind Sie antragsberechtigt, wenn Ihr Projekt und die Tätigkeit der Innovationsfachkraft in wesentlichem Umfang eigene Entwicklungsarbeiten mit Technologiebezug aufweisen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die zu fördernden Beschäftigungsverhältnisse müssen mit projekt- beziehungsweise aufgabenspezifisch qualifizierten Absolventinnen und Absolventen besetzt werden, sich auf die Entwicklung, Herstellung und/oder Vermarktung von technologisch innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen beziehen, die Marktchancen erwarten lassen, oder Tätigkeiten beinhalten, denen innovative technische und/oder betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen zugrunde liegen. Ihre Innovationsfachkraft darf kein anderes Personal im Unternehmen ersetzen. Die Person muss in einer neu geschaffenen Funktion beziehungsweise in einer neuen fachlichen Zuständigkeit beschäftigt werden. Sie müssen das Beschäftigungsverhältnis unbefristet oder für mindestens 24 Monate abschließen. Sie können die Förderung nur für Personen erhalten, deren Studienabschluss nicht länger als 24 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen auch 60 Monate, zurückliegt. Die Person, die Sie einstellen möchten, ist nicht oder nicht mehr erwerbstätig oder von Erwerbslosigkeit bedroht.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.