Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, kommunale Gebietskörperschaften, Stiftungen, Kirchen und den Kirchen gleichgestellte oder ihnen zugeordnete Körperschaften und andere rechtsfähige Trägervereine, die Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die von Ihnen angebotenen Leistungen müssen den Ratsuchenden kostenlos und ohne Rücksicht auf deren politische, weltanschauliche oder religiöse Überzeugung zur Verfügung stehen. Sie müssen den Schutz der persönlichen Daten der Ratsuchenden gewährleisten. Sie müssen einen regionalen Bedarf und ein vom Landesamt für Gesundheit und Soziales gebilligtes Konzept vorlegen. Sie müssen mit fachlich qualifiziertem Personal mit mindestens einer halben Vollzeitstelle und geeigneten Räumlichkeiten ausgestattet sein. Sie müssen eine Eigenleistung von 10 Prozent und eine gesicherte Gesamtfinanzierung gewährleisten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.