Fördermelder

Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen ? Agrarinvestitionsförderung (FRL-AFP)

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Saarland · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen ( KMU ) gemäß der Definition der Europäischen Union. Ihr Unternehmen muss mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse durch die Bewirtschaftung des Bodens oder durch bodengebundene Tierhaltung erzielen, die Mindestgröße nach Paragraf 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen beziehungsweise überschreiten oder einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltenden Verordnungen der Europäischen Union, des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014?2020 und der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR). Das von Ihnen geplante Vorhaben muss der Verbesserung der Produktions-, Lebens- und Arbeitsbedingungen, der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Entwicklung des ländlichen Raums dienen. Ihr Vorhaben erfüllt besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und im Falle von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz. Die Summe Ihrer positiven Einkünfte hat im Durchschnitt der letzten 3 vorliegenden Steuerbescheide zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung EUR 110.000 je Jahr bei Ledigen und EUR 140.000 je Jahr bei Eheleuten nicht überschritten. Sie weisen Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und des durchzuführenden Investitionskonzeptes nach. Zudem muss eine Vorwegbuchführung für mindestens 2 Jahre vorliegen. Investitionen in Bereichen mit betrieblichen Referenzmengen sind nur im Rahmen der vorgegebenen Referenzmengen förderbar. Sie halten die Zweckbindungsfristen ein und beachten die bestehenden Förderausschlüsse. Für Existenzgründungen und Junglandwirtinnen und Junglandwirte gelten besondere Förderbestimmungen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.