Zuwendungen aus dem Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) im Programmbereich Innovation
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Energienutzung und Energieeffizienz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel Unternehmen, Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände, Vereine und Verbände sowie natürliche Personen, soweit sie Unternehmerinnen und Unternehmer sind. Im Rahmen von Verbundvorhaben können auch Antragstellerinnen und Antragsteller von außerhalb Nordrhein-Westfalens gefördert werden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bevorzugt gefördert werden Kooperationsprojekte. Sie müssen Ihr Vorhaben überwiegend in Nordrhein-Westfalen durchführen. Ihr Vorhaben muss einen klar erkennbaren Innovationscharakter aufweisen. Bei einem Kooperationsprojekt müssen die Projektpartnerinnen und Projektpartner ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Kooperationsvertrag regeln. Beachten Sie bitte, dass innovative Kurzprojekte Einzelvorhaben sein müssen, deren Laufzeit auf maximal 12 Monate beschränkt ist und deren Fördersumme maximal 300.000 EUR beträgt. Im Fall von Prozessinnovationen können große Unternehmen nur gefördert werden, wenn sie mit kleinen und mittleren Unternehmen zusammenarbeiten und die KMU mindestens 30 Prozent der gesamten beihilfefähigen Ausgaben tragen. Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen mehreren Nutzerinnen und Nutzern auf transparente und diskriminierungsfreie Weise und zu marktüblichen Bedingungen zugänglich sein; die Nutzung muss überwiegend durch Unternehmen, insbesondere KMU , erfolgen. Für Reparatur- oder Ersatzteilbeschaffungen sowie gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen erhalten Sie keine Förderung. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.