Fördermelder

Zuwendungen aus dem Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) im Programmbereich Emissionsarme Mobilität

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Elektromobilität planen, mit denen im Verkehrssektor die Klimaschutzziele erreicht werden und die Lebensqualität in den Städten verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind grundsätzlich natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben. Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben müssen Sie in Nordrhein-Westfalen umsetzen. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen haben. Bei Ihrem Vorhaben darf es sich weder um einen Eigenbau, einen Prototyp mit weniger als 4 Exemplaren, eine Reparatur oder eine Ersatzteilbeschaffung noch um ein gesetzlich vorgeschriebenes oder behördlich angeordnetes Vorhaben handeln. Je nach Vorhaben müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden nicht gefördert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.