Fördermelder

Zuwendungen für die Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Land

Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Verkehrsunternehmen oder Aufgabenträger des ÖPNV neue oder auch gebrauchte Busse kaufen wollen, um sie im Linienverkehr einzusetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, die Linienverkehr in Niedersachsen betreiben, sowie Fahrzeugvorhaltegesellschaften, die mit einem solchen Unternehmen verbunden sind und diesem Unternehmen das geförderte Fahrzeug zur Nutzung überlassen, und Aufgabenträger nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um ein Fahrzeug mit Niederflurtechnik handeln, wenn dieses für den beabsichtigten Verkehr am Markt angeboten wird. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine positive Stellungnahme des Aufgabenträgers beifügen, dass die Förderung dem jeweiligen Nahverkehrsplan entspricht. Geförderte Fahrzeuge müssen überwiegend (mindestens 51 Prozent) zur Erbringung von Nahverkehrsleistungen im Linienverkehr eingesetzt werden und eine jährliche Betriebsleistung von 30.000 Wagen-km (Minibusse 20.000 Wagen-km) im Linienverkehr erreichen. Handelt es sich um Ersatzbeschaffungen, müssen die zu ersetzenden Omnibusse normalerweise nach 10 Jahren eine Laufleistung von mehr als 300.000 km aufweisen (Minibusse 200.000 km). Gebrauchte Fahrzeuge (nur bei Ersatzbeschaffungen förderfähig) dürfen zum Zeitpunkt des Kaufs höchstens 5 Jahre alt sein (Zulassungsalter) und müssen die gültige Euro-Abgasnorm erfüllen. Bekommen Sie die Förderung für neue Fahrzeuge, müssen Sie diese 10 Jahre (Minibusse 7 Jahre beziehungsweise 5 Jahre, wenn 250.000 km im ÖPNV erreicht wurden) zweckgebunden einsetzen. Bei gebrauchten Fahrzeugen reduziert sich die Zweckbindung um das Fahrzeugalter zum Förderzeitpunkt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.