Fördermelder

Zuwendungen für die Einführung und Beibehaltung des ökologisch-biologischen Landbaus (Extensivierungsrichtlinie 2023)

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ökologisch-biologischen Landbau in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb einführen oder fortführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Förderung ausschließlich für Flächen, deren Mindestparzellengröße 0,1 Hektar beträgt, die in Mecklenburg-Vorpommern liegen, auf denen nicht gleichzeitig landwirtschaftsbezogene Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach den §§ 15 und 16 des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werden und für die Sie die Teilnahme an jährlichen Kontrollverfahren nachweisen. Bei Einführung des ökologisch-biologischen Landbaus beachten Sie bitte: Wenn Sie Ihren Antrag stellen, muss sich ein Flächenanteil von mindestens 60 Prozent in Bezug auf die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche Ihres Betriebes im zweijährigen Umstellungszeitraum (Übergang von nichtökologischem Anbau auf ökologisch-biologischen Anbau) befinden. Sie müssen im Verpflichtungszeitraum (grundsätzlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres) im gesamten Betrieb ökologische Anbauverfahren betreiben. Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.