Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie ? UW-RL)
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, die den Klima- und Umweltschutz auch für Wirtschaft und Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen nutzbar machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine und Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen, einschließlich solcher in kirchlicher Trägerschaft, Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen sowie für einzelne Förderbereiche auch Unternehmen, die im Bereich der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte oder im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Vorhaben soll eine besondere Bedeutung für die Erschließung und den Ausbau der ökonomischen Potenziale des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, des nachhaltigen Wirtschaftens sowie der Klimaanpassung und -resilienz haben. Sie müssen das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen. Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Planen Sie ein Projekt in Kooperation mit anderen, so müssen Sie Ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks gemeinsam in einem Kooperationsvertrag regeln. Ausgeschlossen ist eine Förderung von Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind, sowie von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.