Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung)
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie investive Maßnahmen planen, um mehr Betreuungsplätze für Kinder zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). Die Gemeinden und Gemeindeverbände leiten die Förderung an die Einrichtungen beziehungsweise Kindertagespflegepersonen weiter. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um eine Kindertageseinrichtung handeln, die nach dem Kinderbildungsgesetz gefördert werden kann oder die in privat-gewerblicher Trägerschaft geführt wird. Sie erhalten die Förderung im Bereich der Kindertagespflege nur dann, wenn es sich um Tagespflegepersonen handelt, die durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, einen von ihm Beauftragten oder, soweit die fachlichen Voraussetzungen vorliegen, auch durch einen privat-gewerblichen Träger vermittelt werden oder worden sind. Für Grundstückserwerb erhalten Sie keine Förderung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.