Zuwendungen für Investitionen in den Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (InvestDigiÖPNVRL)
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen des ÖPNV in Ausgabeprozesse für elektronische Fahrtberechtigungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des sonstigen ÖPNV , die auf der Grundlage eines mit dem Land oder mit einem Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV abgeschlossenen Vertrages Leistungen im SPNV oder sonstigen ÖPNV erbringen, und Verkehrsunternehmen, die eigenwirtschaftliche Leistungen auf Grundlage einer Konzession eines Aufgabenträgers im Land erbringen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Vorhaben, für das Sie die Förderung beantragen, muss im Einklang mit den Planungen und Zielen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der ÖPNV -Aufgabenträger nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) stehen, so konzipiert sein, dass es in den Dauerbetrieb übergehen kann. Sie müssen bei Ihrem Vorhaben die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.