Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (RL EuProNet)
Land
Sachsen · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie sich als sächsische Hochschule oder Forschungseinrichtung an den EU -Förderprogrammen für Forschung und Innovation beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen, institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Geschäftssitz in Sachsen sowie gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts an einer staatlichen Hochschule im Freistaat Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Durchführung des Projekts muss ein herausgehobenes forschungs- und europapolitisches Interesse des Freistaates Sachsen zugrunde liegen. Bei Ihrem thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekt muss es sich um ein zusätzliches Vorhaben handeln. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht damit begonnen haben. Für Ihr Forschungsprojekt benötigen Sie eine Förderempfehlung durch internationale Gutachter im Rahmen des ERA-Net-Evaluierungsverfahrens. Bei Netzwerkaktivitäten benötigen Sie eine Förderempfehlung der Europäischen Kommission beziehungsweise des Europäischen Technologieinstituts im Rahmen einer wettbewerblichen EU -Initiative.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.