Zuwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen psychisch belasteter oder suchtbelasteter Familien in Mecklenburg-Vorpommern
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, mit denen Kinder und Jugendliche aus psychisch belasteten oder suchtbelasteten Familien unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen für die Projektdurchführung fachlich und organisatorisch geeignet sein. Planen Sie Maßnahmen zur landesweiten Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, müssen Sie vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus psychisch belasteten oder suchtbelasteten Familien, organisatorische Fähigkeiten für landesweites Agieren und Kompetenz und Erfahrung in interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie in der Zusammenarbeit mit kommunalen Netzwerken besitzen. Beachten Sie bitte, dass Maßnahmen zur landesweiten Unterstützung von Kindern und Jugendlichen psychisch belasteter oder suchtbelasteter Familien in einer Landesfachstelle gebündelt realisiert werden sollen. Bei Maßnahmen zur regionalen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen müssen Sie über Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus psychisch belasteten oder suchtbelasteten Familien verfügen und Sie sollten Erfahrungen in interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie Netzwerkerfahrungen haben. Zielgruppenspezifische Maßnahmen müssen geeignet sein, Kinder und Jugendliche aus psychisch belasteten oder suchtbelasteten Familien direkt zu unterstützen, sie in ihrer Lebens- und Alltagskompetenz zu stärken oder in anderer geeigneter Form entscheidend dazu beitragen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.