Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine Migrantenorganisation begründen und Projekte zur besseren Teilhabe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind im Land Nordrhein-Westfalen ansässige Migrantenselbstorganisationen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandspositionen und der aktiv Verantwortlichen in Ihrem Verein oder Zusammenschluss müssen Menschen mit Migrationshintergrund sein. Sie müssen Ihre Aktivitäten vorrangig auf Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und nicht auf die Umstände in den Herkunftsländern ausrichten. Sie müssen als gemeinnützig anerkannt, von in- oder ausländischen staatlichen Strukturen und Parteien unabhängig und im Vereinsregister eingetragen sein. Sie müssen zur Zusammenarbeit mit den vom Land geförderten Strukturen der Integration bereit sein. Sie müssen Ihre Maßnahmen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen durchführen. Bitte beachten Sie, dass der Durchführungszeitraum Ihrer Maßnahmen spätestens am 31.12.2024 enden muss.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.