Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine steckerfertige Photovoltaikanlage kaufen und an Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aufstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Mietende in Wohngebäuden sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Photovoltaikanlage nach dem 7.11.2022 gekauft haben und in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Die Photovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 200 Watt und eine Höchstleistung von 600 Watt (Anschlussleistung) aufweisen und nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden. Bevor Sie den Antrag stellen, müssen die Meldungen an den Netzbetreiber sowie an das Marktstammdatenregister erfolgt sein und falls erforderlich die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümerinnen oder Wohnungseigentümer und die Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde vorliegen. Die Photovoltaikanlage muss mindestens 2 Jahre in Ihrem Eigentum verbleiben. Im Zusammenhang mit der geförderten Phtovoltaikanlage dürfen Sie keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und für die eingespeiste Strommenge auch keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen. Nicht gefördert werden der Erwerb von gebrauchten Gegenständen, Prototypen und reparierten Geräten, der Weiterverkauf neuer Geräte unter Privatpersonen sowie Ausgaben für Zubehörteile und Umbausätze, Eigenleistungen, Hilfeleistungen Dritter und Eigenbau.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.