Fördermelder

Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen

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Berlin · LandesförderungMobilitaetZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens in Berlin beitragen möchten, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen. Details hierzu sind in der Förderrichtlinie geregelt (siehe Rechtsgrundlage).

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Förderung richtet sich insbesondere an Träger und Organisationen, die gemeinnützige Projekte umsetzen möchten. Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt und beträgt 90 Prozent der projektbezogenen Personal- und Sachausgaben. Gemäß der Förderrichtlinie können insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die den darin beschriebenen Förderschwerpunkten und Zielgruppen (siehe Förderrichtlinie, Kapitel 3, Absatz 1) entsprechen. Die Maßnahmen müssen in Berlin umgesetzt werden und eine bezirksübergreifende Bedeutung haben. Grundvoraussetzung ist, dass für Ihr Projekt eine ausführliche, nachvollziehbare Beschreibung und eine detaillierte Darstellung der Finanzierung vorliegt beziehungsweise die Angaben in den Antragsunterlagen vollständig sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.