Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)
Land
Saarland · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie ein Projekt im Natur- oder Landschaftsschutz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind für ELER -Maßnahmen: juristische Personen des privaten Rechts, dem öffentlichen Zweck dienende juristische Personen, Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, GAK -Maßnahmen: Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige juristische Personen, Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafter, Landesmaßnahmen: Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse sowie natürliche und juristische Personen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Objekt muss sich im Saarland befinden und Sie müssen Ihre Maßnahme im Saarland durchführen. Ihre Maßnahme muss den Zielen und Grundsätzen des Saarländischen Naturschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vorhaben sollte grundsätzlich aus vorliegenden Naturschutzplänen abzuleiten sein, beispielsweise aus Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert, aus einer Entwicklungsstudie, einer gutachterlichen Aussage oder Erhebung (beispielsweise Biotopkartierung) oder aus der saarländischen Biodiversitätsschutzkonzeption, dem Landschaftsprogramm oder einem Landschaftsplan.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.