Zuwendungen im kulturellen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern (Kulturförderrichtlinie ? KultFöRL M-V)
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben im Kulturbereich umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechtes und natürliche Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss einen inhaltlichen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern aufweisen oder Sie müssen es in Mecklenburg-Vorpommern durchführen oder eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben. Ihr Projekt muss von landesweiter oder besonderer künstlerischer oder kulturpolitischer Bedeutung sein und es muss ein erhebliches Landesinteresse an ihm bestehen. Bei der Umsetzung Ihrer Projekte müssen Sie mindestens den gesetzlichen Mindestlohn und Honorare gemäß der bundeseinheitlichen Empfehlung ?Matrix zu Basishonoraren? zahlen, soweit diese vorliegen, im Übrigen wenigstens branchenübliche Mindesthonorarsätze. Dritte müssen sich soweit wie möglich an der Finanzierung Ihres Projekts beteiligen. Auch Sie selbst müssen sich angemessen beteiligen. Bitte beachten Sie, dass für die Förderung von Kinder- und Jugendkunstschulen, von Musikschulen, Bibliotheken und von soziokulturellen Einrichtungen besondere Voraussetzungen gelten. Von der Förderung ausgeschlossen sind kommerzielle, gewinnorientierte Projekte oder solche, die überwiegend unternehmerische Ziele verfolgen, sowie Veranstaltungen mit überwiegend internem Begegnungscharakter.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.