Fördermelder

Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Alleen neu anlegen oder wiederherstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie müssen den dauerhaften Erhalt der Allee gewährleisten. Die Allee muss mindestens 300 Meter lang sein. Sie müssen eine standortgerechte und heimische Baumart verwenden. Der Pflanzabstand soll 10 bis 15 Meter, bei Obstbäumen mindestens 7 Meter, betragen. Sie müssen dreimal verpflanzte Hochstämme pflanzen mit einem Kronenansatz von mindestens 2,20 Meter und einem Stammumfang von 16 bis 18 Zentimeter, der in 1 Meter Höhe gemessen wird. Wenn Sie eine Allee wiederherstellen, müssen Sie den ehemaligen Standort historisch belegen. Nicht gefördert wird die Anpflanzung von Obstbäumen an Kreis- und Gemeindestraßen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.