Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms ?Integrationschancen für Kinder und Familien?
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune frühkindliche Bildungsangebote für eingewanderte Kinder und deren Familien schaffen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, in denen ein Kommunales Integrationszentrum eingerichtet ist. Die Fördermittel können an Träger entsprechender Bildungseinrichtungen weitergeleitet werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie für den Programmteil ?griffbereitMINI? bitte: Eine fortlaufende Elterngruppe wird von denselben Elternbegleiterinnen oder Elternbegleitern sowie einer pädagogischen Fachkraft betreut und besteht normalerweise aus mindestens 6 Elternteilen und ihren Kindern, die sich mindestens 32 Mal im Jahr treffen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines Konzepts, das die Themen der Gesundheitsförderung, direkte beziehungsweise indirekte Sprachbildung und die Selbstverantwortung beinhaltet. Die Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter werden auf Grundlage des Schulungscurriculums vorbereitet. Für den Programmteil ?Griffbereit? gilt: Eine fortlaufende Elterngruppe wird von denselben Elternbegleiterinnen oder Elternbegleitern sowie einer pädagogischen Fachkraft betreut und besteht normalerweise aus mindestens 6 Elternteilen und ihren Kindern, die sich mindestens 32 Mal im Jahr treffen. Für den Programmteil ?Rucksack KiTa? gilt: Die Umsetzung erfolgt in Gruppen, die sich mindestens 32 Mal im Jahr in den Räumlichkeiten der Tageseinrichtung treffen. Jede fortlaufende Elterngruppe wird von einer Elternbegleiterin oder von einem Elternbegleiter betreut. Als antragstellende Kommune müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung mit den teilnehmenden Trägern schließen. Bei der Umsetzung der Angebote ist die Konzeption ?Integrationschancen für Kinder und Familien? zu beachten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.