Fördermelder

Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)

Land

Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Niedersachsen oder Bremen Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Gemeinden und Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände, vergleichbare Körperschaften und einzelne Beteiligte, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden normalerweise nicht gefördert. Sie erhalten keine Förderung für Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, wie zum Beispiel Flächennutzungs- oder Bebauungspläne. Sie müssen folgende Zweckbindungsfristen einhalten: bei Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen ab Fertigstellung 12 Jahre, bei technischen Einrichtungen, Geräten und sonstigen Gegenständen 5 Jahre. Für die einzelnen Fördertatbestände müssen Sie darüber hinaus weitere besondere Voraussetzungen beachten. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.