Fördermelder

Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die dazu beitragen, die Mobilität in Nordrhein-Westfalen neu aufzustellen und nachhaltig auf die Zukunft auszurichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile gehören, und bei Verbundvorhaben auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , Vereine, Stiftungen und Kammern. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Mobilitätspläne, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen folgende Anforderungen erfüllen: Formulierung von Leitbild, Zielen und Maßnahmen, Gewährleistung der Einbindung der betroffenen Akteurinnen und Akteure durch Beteiligungsverfahren, Erläuterung möglicher maßnahmenbezogener Umsetzungsinstrumente, oder bereits eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement erhalten haben. Es muss ein Beschluss der für die Verkehrsplanung zuständigen politischen Gremien über Ihren Mobilitätsplan vorliegen, der bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ist und dessen Ausrichtung den Leitzielen dieser Richtlinie entspricht. Bei der Durchführung der Maßnahmen müssen Sie die entsprechenden Regelwerke und Standards der Bundes- und Landesebene einhalten. Beachten Sie bitte, dass bei Förderung von Vorhaben aus dem EFRE /JTF-Programm NRW 2021?2027 die zu fördernden Vorhaben die vom EFRE /JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien erfüllen müssen. Beteilgte eines Verbundvorhabens regeln ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.