Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Projekte planen, mit denen die Lebensqualität älterer Menschen verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern und die Gebietskörperschaften des Landes. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und bei seiner Umsetzung mit vor Ort bestehenden Strukturen kooperieren. Sie müssen geeignete Fachkräfte einsetzen, die bei leitender Funktion über einen Fachhochschulabschluss oder über nachweislich gleichwertige Kompetenzen verfügen. Sie müssen barrierefreie Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.