Fördermelder

Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur (Grüne-Infrastruktur-Richtlinien ? GI RL)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in besiedelten Gebieten und ihrem Umland naturbasierte Vorhaben zur Stärkung der heimischen Biodiversität und von Ökosystemen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Gemeinden und Gemeindeverbände aus Nordrhein-Westfalen, Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten, die in Nordrhein-Westfalen anerkannten Naturschutzverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie bitte, dass die öffentlich-rechtlichen beziehungsweise privatrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige oder dauerhafte Sicherung des Zuwendungszwecks gewährleistet sein müssen. Bei Umsetzung der Maßnahmen müssen Sie den jeweils geltende Leitfaden ?Biodiversitätsfördernde Maßnahmen auf Freiflächen, Ausgleichsflächen und an Gebäuden unter besonderer Berücksichtigung von landeseigenen Liegenschaften und Gewerbegebieten? des Umweltministeriums berücksichtigen. Beantragen Sie eine Förderung für die Erstellung von Plänen, Strategien oder Konzepten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, unter anderem müssen ein Handlungsrahmen inklusive Bezug zu übergeordneten Zielsetzungen und Planungen, eine flächenscharfe Darstellung der grünen Infrastruktur als Natur-, Grün- und Freiraumsystem mit Biotopverbund inklusive der Gewässer und ergänzender Elemente sowie ihrer Funktionen und Leistungen sowie eine Bedarfsanalyse vorliegen. Im Fall von investiven Maßnahmen muss die Entwicklung naturnaher Flächen mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ausmachen und die Ausgaben für Trassenbau dürfen maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ausmachen. Beachten Sie bitte, dass die Herstellung vollversiegelter Flächen nur im begründeten Ausnahmefall, wie beispielsweise zu Zwecken der Barrierefreiheit auf stark frequentierten Flächen, gefördert wird.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.