Fördermelder

Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt Vorhaben im Bereich der Migrationsarbeit umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Koordinierungsstelle, die gefördert wird, muss vor allem die folgenden Aufgaben erfüllen: Aufbau eines lokalen Netzwerkes für Integration, Koordinierung der Erstbetreuungs- und Integrationsangebote vor Ort, Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung eines Integrationskonzeptes des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, Mitwirkung bei der Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Unterbringungskonzepten, Öffentlichkeitsarbeit. Sie müssen die festgelegten konkreten Ziele sowie die Arbeitsplatzbeschreibungen der zu schaffenden Personalstellen genau bezeichnen. Sie müssen Kosten- und Finanzierungspläne für den gesamten beantragten Förderzeitraum vorlegen. Sie müssen zeigen, ob und wie die Maßnahme fortgesetzt werden soll, wenn die Landesförderung ausläuft.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.