Fördermelder

Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg (Richtlinie Metropolregion H BS GÖ WOB)

Land

Niedersachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte planen, mit denen Regionalbewusstsein, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH , deren Gesellschafter (die Vereine ?Wirtschaft in der Metropolregion e.V. ?, ?Kommunen in der Metropolregion e.V. ?, ?Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V. ?) sowie Mitglieder der Gesellschafter. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt auf Basis des jeweils gültigen Metropolarbeitsprogramms durchführen. Ihr Projekt muss sich über mindestens 50 Prozent des Gebietes der Metropolregion erstrecken oder mindestens 50 Prozent der Bevölkerung am Wohnort in der Metropolregion oder mindestens 50 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort in der Metropolregion betreffen oder ein Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion sein. Bei der Umsetzung Ihres Projekts müssen Sie die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen beachten sowie die Chancengleichheit (zum Beispiel Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf) wahren. Sie müssen die Zweckbindungsfrist für durch das Projekt erworbene Gegenstände von 5 Jahren nach Abschluss der Maßnahme beachten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.