Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt MedienPro)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie audiovisuelle Medienproduktionen oder andere kulturwirtschaftliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Private Rundfunkveranstalter und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden nicht gefördert. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Vorhaben, für das Sie die Förderung beantragen, muss grundsätzlich einen deutlichen Bezug zum oder erkennbaren positiven Effekt für den Medienstandort Sachsen-Anhalt haben. Normalerweise müssen Sie das Vorhaben in Sachsen-Anhalt umsetzen oder Sie müssen Ihren Sitz oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen. Nicht gefördert werden normalerweise Projekte, die als Leistungsnachweis einer Ausbildung zu erbringen sind oder Teil einer Ausbildung sind, Projekte, die gegen das Grundgesetz oder in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gesetze verstoßen, und Vorhaben, deren Inhalt pornografisch, rassistisch, Gewalt verherrlichend oder Jugend gefährdend ist oder die offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen, sowie Industrie-, Werbe- und Imagefilme.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.