Fördermelder

Zuwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Circular Economy in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder als Handwerksbetrieb Investitionen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Transformation zu einer Circular Economy planen oder sich entsprechend beraten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Bei Förderung mit Mitteln aus dem EFRE sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beantragen Sie eine Förderung für Investitionen, darf die geplante Technologie noch nicht großtechnisch angewendet werden beziehungsweise werden bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen. Bei den Beratungen muss es sich um Dienstleistungen handeln, die Sie nicht fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen oder die zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben Ihres Unternehmens gehören wie laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung oder Werbung. Die Beratungsmethoden müssen das Ziel der Einsparung von Ressourcen und Energien sowie die Transformation zu einer Circular Economy durch folgende Inhalte gewährleisten: Identifizierung von Potenzialen, Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen beziehungsweise Analyse von Produkten und Geschäftsmodellen nach ecodesign beziehungsweise circular-design-Gesichtspunkten, Schließung von Stoffkreisläufen im Sinne einer Circular Economy beziehungsweise Unterstützung der Umsetzungsbegleitung für Investitionen in die digitale Transformation. Beachten Sie bei Förderung mit Mitteln aus dem EFRE bitte außerdem die Regelungen der EFRE /JTF-Rahmenrichtlinie.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.