Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt
Land
Hessen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte, Gemeindeverbände, Gemeinden, Vereine, Institute, Universitäten und Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Trägerinnen und Träger, die an einer Zusammenarbeit mit oder in Community-basierten Strukturen und Angeboten interessiert sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten, in der Lage sein, die Verwendung der Zuwendung bestimmungsgemäß nachzuweisen, sowie die finanzielle Eigenleistung zur Finanzierung des Vorhabens erbringen. Sie erhalten keine Förderung unter anderem für vom Land erhobene Verwaltungsgebühren und investive Baumaßnahmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.