Fördermelder

Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms ?Inklusionsscheck?

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen und es bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen haben. Bei Ihren Aufwendungen muss es sich um Sachausgaben handeln, die durch die beantragten Maßnahmen verursacht werden. Sie dürfen keine andere öffentliche Förderung in Anspruch nehmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.