Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER-- Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale 2024 bis 2029 ( LEADER-- Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale - FöRL--Förderrichtlinie M-V--Mecklenburg-Vorpommern )
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als lokale Aktionsgruppe (LAG) ein Vorhaben zur lokalen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder, im Fall der Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der Strategie für lokale Entwicklung (SLE) ausschließlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Strategie für lokale Entwicklung, auf die sich Ihr zu förderndes Vorhaben bezieht, muss gemäß entsprechender EU -Verordnung ausgewählt und genehmigt sein. Ihre Investitionen werden nur gefördert, wenn die Zuwendung 2.500 EUR überschreitet. Als LAG--lokale Aktionsgruppe müssen Sie den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus Ihrem Budget zu unterstützen. Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben müssen der Durchführung eines konkret geplanten Vorhabens dienen und werden für höchstens 18 Monate gefördert. Planen Sie ein Kooperationsvorhaben, darf sich die Zusammenarbeit nicht nur auf den Austausch von Erfahrungen und Informationen beschränken, sondern muss die Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens beinhalten. Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist für bauliche Anlagen, Maschinen, technische Einrichtungen, Ausstattungen und Geräte von 5 Jahren.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.